Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag über Ferienwohnungen

1.1 Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Mieter den Abschluss eines Mietvertrages für die in der Anmeldung bezeichnete Ferienwohnung. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen (auch per Email) Reisebestätigung der Familie Gesien beim Mieter zustande.

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Vermieters. Der Mietvertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Mieter diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Mietpreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.

1.3 Liegen die Miet- und Zahlungsbedingungen des Vermieters dem Mieter bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Mietbestätigung/Rechnung übersandt. Die Miet- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.

1.4 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Vermieters für den Mietzeitraum sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Mietbestätigung/Rechnung. Andere leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.

2. Zahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Mietbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Mietpreises fällig.

2.2 Die Restzahlung erfolgt am Anreisetag in bar.

2.3 Geht der Anzahlungsbetrag nicht rechtzeitig ein oder wird die Lastschrift nicht eingelöst oder zurückgebucht, wird dem Kunden eine Frist zur Zahlung von einer Woche, längstens bis zwei Tage vor Reisebeginn gesetzt. Wird auch nach der Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist die Familie Gesien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt die Familie Gesien die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

3. Reisedokumente

3.1 Sollten die Reisedokumente dem Mieter wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein (im Regelfall per Email), hat sich dieser unverzüglich mit der Familie Gesien in Verbindung zu setzen.

4. Rücktritt seitens des Mieters

4.1 Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Rücktritt wird mit dem Zugang der Rücktrittserklärung bei der Familie Gesien wirksam. Der Mieter ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Die Familie Gesien ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Wohnung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Die Familie Gesien ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit vom Reisenden kein Ersatzmieter gestellt wird) pro Wohnung in Prozent des auf sie entfallenden Mietpreises wie folgt berechnet wird:

Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 40,-
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 45%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 75%
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%

4.2 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen und Mietverträge, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.

5. Rücktritt seitens der Familie Gesien

5.1 Die Familie Gesien ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass es der Familie Gesien nicht zuzumuten ist, am Vertrag festzuhalten oder die sofortige Aufhebung des Vertrages zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Mieter den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Familie Gesien ein Entgelt verlangen.

6.2 Ergeben sich die in Ziffer 6.1. genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird die Familie Gesien die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat die Familie Gesien einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von der Familie Gesien und dem Mieter je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Mieter zur Last.

7. Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung der Familie Gesien für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Familie Gesien verursacht wurde. Das gleiche gilt, soweit die Familie Gesien für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet die Familie Gesien je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Mietpreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Mietpreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8. Gewährleistung/Schadenersatz

8.1 Wird die Reise infolge eines Mangels der durch die Familie Gesien zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Reisepreis bzw. den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Familie Gesien eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von der Familie Gesien verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reise- oder Mietpreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

8.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Mieters aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte – auch an Ehegatten – ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Mieter im eigenen Namen.

9. Anzeige von Mängeln

9.1 Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort dem Leistungsträger oder der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Wird nicht umgehend für Abhilfe gesorgt, ist der Mangel unverzüglich der Familie Gesien anzuzeigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

9.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Soweit dieser nicht unverzüglich für Abhilfe sorgt, muss der Mieter nicht behobene Mängel der Familie Gesien anzeigen.

10. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise bzw. weil die gemietete Ferienwohnung nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurde hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Familie Gesien geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Familie Gesien geltend zu machen. Es wird empfohlen, Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Mieter an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.

10.2 Der Reisende und die Familie Gesien vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt jeweils einem Monat nach dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

11.1 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-technisch verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

11.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen die Familie Gesien zur Anfechtung des Reisevertrages.

11.3 Gerichtsstand für Klagen gegen die Familie Gesien ist Rostock.

11.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen und des gesamten Reisevertrages.

11.5 Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.

Angaben zu Ihrem Vertragspartner:

Susanne und Lutz Gesien
Gartenstrasse 57
18119 Rostock
Deutschland